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Transparente Informationen zur Bearbeitung

Liefer- & Bearbeitungszeit

Hier erfahren Sie, wann Ihr Antrag an die SCHUFA übermittelt wird, wann unsere Dienstleistung abgeschlossen ist und innerhalb welcher Fristen die SCHUFA Ihre Selbstauskunft bereitstellt.

Sofortige Übermittlung

Ihr Antrag wird nach Bearbeitung elektronisch an die SCHUFA Holding AG übermittelt.

Leistung erbracht

Unsere Dienstleistung gilt mit der erfolgreichen Übermittlung des Antrags als vollständig erbracht.

📄

Versand durch die SCHUFA

Die Selbstauskunft wird ausschließlich von der SCHUFA erstellt und direkt an Sie versendet.

Bis zu 1 Monat

Die SCHUFA beantwortet Auskunftsersuchen grundsätzlich innerhalb eines Monats gemäß Art. 12 DSGVO.

Wichtiger Hinweis: Unsere Dienstleistung umfasst die digitale Vorbereitung und elektronische Übermittlung Ihres Antrags an die SCHUFA Holding AG. Auf die anschließende Bearbeitungsdauer der SCHUFA haben wir keinen Einfluss. Die SCHUFA kann bei Rückfragen oder abweichenden Daten zusätzliche Informationen anfordern.
Ablauf nach Ihrer Bestellung

Was passiert nach dem Absenden Ihres Antrags?

Damit Sie genau wissen, was wann passiert, haben wir den Ablauf transparent zusammengefasst. Wichtig: Unsere Leistung betrifft die elektronische Übermittlung an die SCHUFA. Die Auskunft selbst wird anschließend direkt von der SCHUFA bearbeitet und versendet.

1

Sie füllen das Online-Formular aus

Sie geben Ihre persönlichen Daten ein und senden den Antrag über unser Formular ab. Dies dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Richtwert: ca. 2–5 Minuten
2

Sie erhalten Bestätigung und Rechnung

Nach dem Absenden erhalten Sie automatisch eine Bestellbestätigung sowie die Rechnung mit allen relevanten Informationen per E-Mail.

Richtwert: unmittelbar nach Bestellung
3

Wir übermitteln Ihren Antrag elektronisch

Ihr Antrag wird von uns digital aufbereitet und elektronisch an die SCHUFA Holding AG übermittelt. Damit ist unsere Dienstleistung vollständig erbracht.

Richtwert: sofort nach technischer Bearbeitung
4

Die SCHUFA bearbeitet Ihre Anfrage

Die weitere Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch die SCHUFA. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss die SCHUFA Auskunftsersuchen grundsätzlich innerhalb eines Monats beantworten.

Richtwert: gesetzlich grundsätzlich innerhalb eines Monats
5

Die Auskunft wird Ihnen per Post zugesandt

Die SCHUFA-Selbstauskunft wird direkt von der SCHUFA Holding AG an die von Ihnen angegebene Postanschrift versendet. Wir erhalten Ihre Auskunft nicht.

Versand: direkt durch die SCHUFA
Häufige Rückfragen

Warum habe ich meine SCHUFA-Auskunft noch nicht erhalten?

Nach der elektronischen Übermittlung liegt die weitere Bearbeitung ausschließlich bei der SCHUFA Holding AG. Die folgenden Punkte erklären die häufigsten Gründe, warum die Zustellung noch ausstehen kann.

Die gesetzliche Monatsfrist läuft noch

Die SCHUFA muss Auskunftsersuchen nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich innerhalb eines Monats beantworten. Solange diese Frist noch nicht abgelaufen ist, kann sich Ihre Auskunft noch in Bearbeitung befinden.

📮

Versand erfolgt per Post

Die SCHUFA-Selbstauskunft wird nicht von uns verschickt, sondern direkt von der SCHUFA an Ihre angegebene Postanschrift gesendet. Postlaufzeiten können zusätzlich variieren.

🔎

Daten müssen geprüft werden

Wenn Ihre Angaben nicht eindeutig zugeordnet werden können oder von gespeicherten Daten abweichen, kann die SCHUFA weitere Informationen oder Nachweise anfordern.

Rückfrage durch die SCHUFA möglich

Sollte die SCHUFA zusätzliche Informationen benötigen, erfolgt die Kontaktaufnahme direkt durch die SCHUFA. Bitte prüfen Sie daher auch Ihre E-Mails und Posteingänge.

Bitte beachten Sie: Wir haben nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, Prüfung oder postalische Zustellung durch die SCHUFA Holding AG.