Ist das Betrug?
Nein. meine-onlineauskunft.de ist ein Service der Digicart GmbH. Wir informieren vor Vertragsschluss transparent über Preis, Leistung, Anbieter und die kostenlose Direktbeantragung bei der SCHUFA.
Ist das Abzocke?
Nein. Unsere Servicegebühr von 29,95 € inkl. MwSt. wird vor Vertragsschluss klar angezeigt. Die Nutzung unseres Services ist freiwillig. Jeder kann selbst entscheiden, ob er unseren kostenpflichtigen Service nutzt oder die kostenlose Direktbeantragung bei der SCHUFA wählt.
Ist der Service legal?
Ja. Private Unternehmen dürfen Dienstleistungen zur Vorbereitung und Übermittlung von Anträgen anbieten. Unsere Leistung besteht unter anderem in der digitalen Bearbeitung, elektronischen Übermittlung, einem Löschanstoß nach Art. 17 DSGVO und einem E-Book.
Warum kostet Ihr Service Geld, wenn die SCHUFA-Auskunft kostenlos ist?
Die SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO kann kostenlos direkt bei der SCHUFA beantragt werden. Unsere Gebühr betrifft nicht die Auskunft selbst, sondern unsere eigenständige Serviceleistung.
Ich dachte, ich bin auf der Website der SCHUFA.
Unsere Website wird von der Digicart GmbH betrieben. Wir weisen darauf hin, dass wir weder die SCHUFA Holding AG noch ein Partnerunternehmen der SCHUFA sind.
Ist das eine arglistige Täuschung?
Nein. Wir weisen auf unserer Website transparent auf Anbieter, Preis, Leistungsumfang, unsere Unabhängigkeit von der SCHUFA und die kostenlose Direktbeantragung hin.
Kann ich die SCHUFA-Auskunft auch ohne Ihren Service erhalten?
Ja. Die SCHUFA-Selbstauskunft kann kostenlos direkt bei der SCHUFA Holding AG beantragt werden. Unser Service ist freiwillig.
Ist ein Vertrag zustande gekommen?
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie Ihre Daten eingeben, die erforderlichen Erklärungen bestätigen und das Formular absenden. Die Vertragsinformationen werden Ihnen per E-Mail übermittelt.
Warum habe ich eine Rechnung erhalten?
Die Rechnung betrifft unsere Serviceleistung. Dazu gehören die digitale Bearbeitung Ihres Auftrags, die elektronische Übermittlung an die SCHUFA sowie die enthaltenen Zusatzleistungen.
Ich habe widerrufen. Müssen Sie die Rechnung stornieren?
Nicht automatisch. Ob ein Widerruf wirksam ist, hängt vom Zeitpunkt und den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, und wir die Leistung bereits vollständig erbracht haben, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen.
Ich habe widerrufen, nachdem der Antrag bereits übermittelt wurde.
Unsere Dienstleistung ist mit der elektronischen Übermittlung Ihres Antrags an die SCHUFA vollständig erbracht. Ein nachträglicher Widerruf führt daher nicht automatisch zur Stornierung der Rechnung.
Ich habe mit Anzeige oder Anwalt gedroht. Muss die Rechnung storniert werden?
Nein. Die Androhung einer Anzeige, Beschwerde oder anwaltlicher Schritte lässt eine bestehende Forderung nicht automatisch entfallen. Maßgeblich sind der Vertrag, die abgegebenen Erklärungen und die tatsächliche Leistungserbringung.
Ich habe Strafanzeige erstattet. Muss ich trotzdem zahlen?
Eine Strafanzeige hat grundsätzlich keinen unmittelbaren Einfluss auf zivilrechtliche Zahlungsansprüche. Ob eine Forderung besteht, richtet sich nach dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis.
Ich habe die AGB nicht gelesen. Muss ich trotzdem zahlen?
Vor Vertragsschluss werden Preis, Leistungsumfang und Vertragsbedingungen angezeigt. Wer eine Bestellung absendet, sollte diese Informationen sorgfältig prüfen. Das bloße Nichtlesen führt nicht automatisch dazu, dass ein Vertrag unwirksam ist.
Ich habe nicht gewusst, dass der Service kostenpflichtig ist.
Der Preis wird auf unserer Website und im Bestellprozess transparent ausgewiesen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass unser Service kostenpflichtig ist und die SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos direkt bei der SCHUFA beantragt werden kann.
Ich habe mich verklickt. Was nun?
Bitte kontaktieren Sie uns zeitnah. Ob eine Stornierung möglich ist, hängt davon ab, ob unsere Dienstleistung bereits vollständig erbracht und der Antrag elektronisch an die SCHUFA übermittelt wurde.
Können Sie nachweisen, dass ich bestellt habe?
Bestellungen werden technisch und inhaltlich dokumentiert, unter anderem anhand der eingegebenen Daten, Zeitpunkte, abgegebenen Erklärungen und übermittelten Bestelldaten.
Warum weisen Sie auf all diese Punkte hin?
Weil Transparenz für uns wichtig ist. Interessenten sollen bereits vor einer Bestellung verstehen, welche Leistung wir anbieten, welche kostenlose Alternative besteht und welche Rechte und Pflichten nach Vertragsschluss gelten.