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Hilfe & häufige Fragen

Häufige Fragen zu Bestellung, Bearbeitung und SCHUFA-Auskunft

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zu unserem SCHUFA-Antragsservice, zur elektronischen Übermittlung Ihres Antrags, zur Bearbeitungszeit durch die SCHUFA sowie zur kostenlosen Direktbeantragung.

Unser Service Was wir leisten und wann unsere Dienstleistung erbracht ist.
Bearbeitungszeit Wann die SCHUFA Ihre Auskunft versendet und welche Fristen gelten.
Kostenlose Alternative Wie Sie die SCHUFA-Selbstauskunft auch kostenlos direkt beantragen können.
Wichtig: meine-onlineauskunft.de ist ein unabhängiger Dienstleister der Digicart GmbH. Wir sind weder die SCHUFA Holding AG noch ein Partnerunternehmen der SCHUFA.
Allgemeine Fragen

Fragen zu unserem SCHUFA-Antragsservice

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten dazu, wer wir sind, was unser Service beinhaltet und worin der Unterschied zur kostenlosen Direktbeantragung bei der SCHUFA besteht.

Was ist meine-onlineauskunft.de?
meine-onlineauskunft.de ist ein unabhängiger privater Dienstleister der Digicart GmbH. Wir unterstützen Verbraucher bei der digitalen Beantragung ihrer SCHUFA-Selbstauskunft und übermitteln den Antrag elektronisch an die SCHUFA Holding AG.
Ist meine-onlineauskunft.de die SCHUFA?
Nein. Wir sind weder die SCHUFA Holding AG noch ein Partnerunternehmen der SCHUFA. Die SCHUFA-Selbstauskunft wird ausschließlich von der SCHUFA Holding AG erstellt und direkt an Sie versandt.
Was beinhaltet unser Service?
Unser Service umfasst die digitale Erfassung Ihrer Angaben, die Vorbereitung und elektronische Übermittlung Ihres Antrags an die SCHUFA Holding AG. Zusätzlich erhalten Sie einen Löschanstoß nach Art. 17 DSGVO sowie ein E-Book mit praktischen Hinweisen zur Auswertung Ihrer SCHUFA-Auskunft.
Kann ich die SCHUFA-Selbstauskunft auch kostenlos beantragen?
Ja. Die SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO kann auch kostenlos direkt bei der SCHUFA Holding AG beantragt werden. Unser Angebot ist eine freiwillige, kostenpflichtige Serviceleistung für Personen, die die Antragstellung bequem über einen unabhängigen Dienstleister durchführen lassen möchten.
Was kostet unser Service?
Für unseren digitalen SCHUFA-Antragsservice berechnen wir eine einmalige Servicegebühr von 29,95 € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Es handelt sich nicht um ein Abo. Es entstehen keine Folgekosten.
Wofür fällt die Servicegebühr an?
Die Servicegebühr fällt für unsere eigenständige Dienstleistung an: die digitale Bearbeitung Ihres Auftrags, die elektronische Übermittlung an die SCHUFA, den enthaltenen Löschanstoß nach Art. 17 DSGVO sowie das E-Book mit Hinweisen zur Auswertung Ihrer Auskunft. Die SCHUFA-Selbstauskunft selbst kann auch kostenlos direkt bei der SCHUFA beantragt werden.
Support & Bearbeitung

Die häufigsten Fragen an unseren Support

Bevor Sie unseren Support kontaktieren, finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Bestellung, Rechnung, Bearbeitung und Zustellung Ihrer SCHUFA-Auskunft.

Ich habe nur eine Rechnung erhalten. Wo ist meine SCHUFA-Auskunft?
Die Rechnung betrifft ausschließlich unseren SCHUFA-Antragsservice. Die SCHUFA-Selbstauskunft wird nicht von uns erstellt oder versendet. Nach der Übermittlung Ihres Antrags erfolgt die Bearbeitung direkt durch die SCHUFA Holding AG. Die Auskunft erhalten Sie anschließend direkt von der SCHUFA per Post.
Wann erhält die SCHUFA meinen Antrag?
Ihr Antrag wird von uns elektronisch an die SCHUFA Holding AG übermittelt. Dadurch geht Ihr Antrag unmittelbar bei der SCHUFA ein und es entsteht kein zusätzlicher Postweg zwischen unserem Unternehmen und der SCHUFA.
Wann ist Ihre Dienstleistung abgeschlossen?
Unsere Dienstleistung besteht in der digitalen Bearbeitung und elektronischen Übermittlung Ihres Antrags an die SCHUFA Holding AG. Mit erfolgreicher Übermittlung des Antrags ist unsere Dienstleistung vollständig erbracht.
Warum habe ich meine SCHUFA-Auskunft noch nicht erhalten?
Die weitere Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch die SCHUFA Holding AG. Die SCHUFA ist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich verpflichtet, Auskunftsersuchen innerhalb eines Monats zu beantworten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der SCHUFA.
Können Sie den Bearbeitungsstatus meiner SCHUFA-Auskunft prüfen?
Nein. Nach der elektronischen Übermittlung haben wir keinen Zugriff auf die internen Bearbeitungsprozesse der SCHUFA. Wir können daher weder Bearbeitungsstände einsehen noch Auskünfte beschleunigen.
Können Sie die Bearbeitung bei der SCHUFA beschleunigen?
Nein. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der SCHUFA Holding AG. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch die SCHUFA.
Kann die SCHUFA weitere Informationen oder Nachweise verlangen?
Ja. Wenn die SCHUFA Ihre Identität nicht eindeutig feststellen kann oder die übermittelten Daten von den gespeicherten Daten abweichen, kann die SCHUFA zusätzliche Informationen oder Nachweise anfordern. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt durch die SCHUFA.
Erhalte ich die SCHUFA-Auskunft per E-Mail?
Die SCHUFA-Selbstauskunft wird in der Regel direkt von der SCHUFA Holding AG an die von Ihnen angegebene Postanschrift versendet. Wir erhalten Ihre Auskunft nicht.
Ich habe meine Anschrift falsch angegeben. Was soll ich tun?
Kontaktieren Sie uns bitte möglichst umgehend unter kontakt@meine-onlineauskunft.de. Sofern Ihr Antrag noch nicht an die SCHUFA übermittelt wurde, können wir die Daten gegebenenfalls noch korrigieren.
Ich habe keine Bestellbestätigung erhalten.
Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie auch dort keine Bestellbestätigung finden, kontaktieren Sie uns bitte unter kontakt@meine-onlineauskunft.de.
Hinweis: Fragen zum Bearbeitungsstand, zur internen Prüfung oder zum Versandzeitpunkt der SCHUFA-Auskunft können wir leider nicht beantworten, da diese Vorgänge ausschließlich durch die SCHUFA Holding AG erfolgen.
Kritische Fragen & rechtliche Hinweise

Häufige Missverständnisse zu unserem Service

Wir beantworten hier offen typische Fragen zu Kosten, Widerruf, Rechnung, kostenloser SCHUFA-Auskunft und häufigen Einwänden.

Ist das Betrug?
Nein. meine-onlineauskunft.de ist ein Service der Digicart GmbH. Wir informieren vor Vertragsschluss transparent über Preis, Leistung, Anbieter und die kostenlose Direktbeantragung bei der SCHUFA.
Ist das Abzocke?
Nein. Unsere Servicegebühr von 29,95 € inkl. MwSt. wird vor Vertragsschluss klar angezeigt. Die Nutzung unseres Services ist freiwillig. Jeder kann selbst entscheiden, ob er unseren kostenpflichtigen Service nutzt oder die kostenlose Direktbeantragung bei der SCHUFA wählt.
Ist der Service legal?
Ja. Private Unternehmen dürfen Dienstleistungen zur Vorbereitung und Übermittlung von Anträgen anbieten. Unsere Leistung besteht unter anderem in der digitalen Bearbeitung, elektronischen Übermittlung, einem Löschanstoß nach Art. 17 DSGVO und einem E-Book.
Warum kostet Ihr Service Geld, wenn die SCHUFA-Auskunft kostenlos ist?
Die SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO kann kostenlos direkt bei der SCHUFA beantragt werden. Unsere Gebühr betrifft nicht die Auskunft selbst, sondern unsere eigenständige Serviceleistung.
Ich dachte, ich bin auf der Website der SCHUFA.
Unsere Website wird von der Digicart GmbH betrieben. Wir weisen darauf hin, dass wir weder die SCHUFA Holding AG noch ein Partnerunternehmen der SCHUFA sind.
Ist das eine arglistige Täuschung?
Nein. Wir weisen auf unserer Website transparent auf Anbieter, Preis, Leistungsumfang, unsere Unabhängigkeit von der SCHUFA und die kostenlose Direktbeantragung hin.
Kann ich die SCHUFA-Auskunft auch ohne Ihren Service erhalten?
Ja. Die SCHUFA-Selbstauskunft kann kostenlos direkt bei der SCHUFA Holding AG beantragt werden. Unser Service ist freiwillig.
Ist ein Vertrag zustande gekommen?
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie Ihre Daten eingeben, die erforderlichen Erklärungen bestätigen und das Formular absenden. Die Vertragsinformationen werden Ihnen per E-Mail übermittelt.
Warum habe ich eine Rechnung erhalten?
Die Rechnung betrifft unsere Serviceleistung. Dazu gehören die digitale Bearbeitung Ihres Auftrags, die elektronische Übermittlung an die SCHUFA sowie die enthaltenen Zusatzleistungen.
Ich habe widerrufen. Müssen Sie die Rechnung stornieren?
Nicht automatisch. Ob ein Widerruf wirksam ist, hängt vom Zeitpunkt und den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, und wir die Leistung bereits vollständig erbracht haben, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen.
Ich habe widerrufen, nachdem der Antrag bereits übermittelt wurde.
Unsere Dienstleistung ist mit der elektronischen Übermittlung Ihres Antrags an die SCHUFA vollständig erbracht. Ein nachträglicher Widerruf führt daher nicht automatisch zur Stornierung der Rechnung.
Ich habe mit Anzeige oder Anwalt gedroht. Muss die Rechnung storniert werden?
Nein. Die Androhung einer Anzeige, Beschwerde oder anwaltlicher Schritte lässt eine bestehende Forderung nicht automatisch entfallen. Maßgeblich sind der Vertrag, die abgegebenen Erklärungen und die tatsächliche Leistungserbringung.
Ich habe Strafanzeige erstattet. Muss ich trotzdem zahlen?
Eine Strafanzeige hat grundsätzlich keinen unmittelbaren Einfluss auf zivilrechtliche Zahlungsansprüche. Ob eine Forderung besteht, richtet sich nach dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis.
Ich habe die AGB nicht gelesen. Muss ich trotzdem zahlen?
Vor Vertragsschluss werden Preis, Leistungsumfang und Vertragsbedingungen angezeigt. Wer eine Bestellung absendet, sollte diese Informationen sorgfältig prüfen. Das bloße Nichtlesen führt nicht automatisch dazu, dass ein Vertrag unwirksam ist.
Ich habe nicht gewusst, dass der Service kostenpflichtig ist.
Der Preis wird auf unserer Website und im Bestellprozess transparent ausgewiesen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass unser Service kostenpflichtig ist und die SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos direkt bei der SCHUFA beantragt werden kann.
Ich habe mich verklickt. Was nun?
Bitte kontaktieren Sie uns zeitnah. Ob eine Stornierung möglich ist, hängt davon ab, ob unsere Dienstleistung bereits vollständig erbracht und der Antrag elektronisch an die SCHUFA übermittelt wurde.
Können Sie nachweisen, dass ich bestellt habe?
Bestellungen werden technisch und inhaltlich dokumentiert, unter anderem anhand der eingegebenen Daten, Zeitpunkte, abgegebenen Erklärungen und übermittelten Bestelldaten.
Warum weisen Sie auf all diese Punkte hin?
Weil Transparenz für uns wichtig ist. Interessenten sollen bereits vor einer Bestellung verstehen, welche Leistung wir anbieten, welche kostenlose Alternative besteht und welche Rechte und Pflichten nach Vertragsschluss gelten.