Externer Antrags-Service für einmalig 29,95 EUR*
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Beantragen Sie jetzt bequem von zuhause Ihre Schufa Auskunft.
Schnell & einfach online in 3 min Antrag ausfüllen und beantragen.
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Schnell und einfach zur Selbstauskunft
Unsere Leistung
Bitte geben Sie Ihre Daten sorgfältig ein, denn diese werden exakt in den Antrag für die Selbstauskunft übernommen. meine-onlineauskunft.de übernehmt Ihre Daten und beantragen für Sie Ihre Selbstauskunft – standardmäßig wird im Rahmen des Antrags durch meine-onlineauskunft.de zusätzlich die Löschung veralteter und insbesondere negativer Einträge gemäß Artikel 17 DSGVO angeregt, sofern deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Workbook.
Die Beantragung erfolgt auf elektronischem Weg. Durch diesen Service entstehen einmalige Kosten in Höhe von nur EUR 29,95 inkl. MwSt.* Bezahlen Sie ganz bequem per Rechnung. Die Auskünfte erhalten Sie per Post. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns, der Digicart GmbH (meine-onlineauskunft.de), kommt durch Eingabe Ihrer Daten und das Absenden des Formulars zustande. Alles hierzu finden Sie in unseren Geschäftsbedingungen.
Bitte beachten Sie: Sie erhalten kein SCHUFA-Zertifikat, sondern eine Selbstauskunft. Möchten Sie eine SCHUFA-Bonitätsauskunft, so erhalten Sie diese hier.
– meine-onlineasukunft.de ist kein Partner der SCHUFA Holding AG –
Es ist möglich, mehr als eine Selbstauskunft im Laufe eines Jahres zu beantragen. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung; eine Begrenzung auf eine Anfrage pro Jahr besteht nicht. meine-onlineauskunft.de beantragt im Namen des Antragstellers eine Selbstauskunft sowie den Antrag auf Löschung veralteter und nicht mehr erforderlicher negativer Merkmale, ohne dass ein Jahresabonnement abgeschlossen werden muss. So erhalten Sie die gewünschte Selbstauskunft und regen gleichzeitig die Berichtigung Ihrer Daten an – ohne Risiko einer langfristigen Verpflichtung.
Mit Übermittlung des Auskunfts- und Löschantrags ist unsere Dienstleistung vollständig erbracht. Die Selbstauskunft ist nur dann kostenlos, wenn Sie diese direkt selbst bei der Auskunftei beauftragen. Hier haben wir Ihnen nochmals alle Informationen zum Widerruf beigefügt.
Wichtig: Sie verlieren Ihr Widerrufsrecht, sobald Sie durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox verlangen, dass meine-onlineauskunft.de vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Die Leistung erfolgt digital und sofort. Nach Vertragsschluss erhalten Sie sämtliche Vertragsinformationen sowie einen Screenshot der Webseite per E-Mail, damit Sie alle relevanten Angaben auch später nochmals prüfen können.
Hinweis: Der im Antrag enthaltene Löschungsantrag erfolgt als allgemeiner Hinweis im Rahmen Ihres Auskunftsersuchens und ohne individuelle Einzelfallprüfung. Über die tatsächliche Löschung entscheidet alleine die jeweilige Stelle.
Jetzt Ihre Schufa Selbstauskunft beantragen


Wir sind nicht die Schufa
Geben Sie Ihren Auskunftswunsch einfach in professionelle Hände. meine-onlineausknuft.de sind weder Partner, noch arbeiten wir mit der Schufa zusammen.
Kostengünstig übernimmt meine-onlineauskunft.de für Sie die Beantragung Ihrer Selbstauskunft sowie, die Übermittlung eines Löschanstoßes nach Art. 17 DSGVO. Zusätzlich erhalten Sie ein praxisnahes E-Book, das Ihnen bei der Auswertung Ihrer Auskunft und den nächsten Schritten weiterhilft. Sie müssen keine ungewollten Verpflichtungen befürchten, kein ABO. Falls die Selbstauskunft für eine dritte Partei bestimmt sein soll, dann vergessen Sie bitte nicht, nach Erhalt der Auskunft, alle nicht relevanten Informationen und Zahlen zu schwärzen & behalten Sie das Original für sich.
Rechtliche Information zur Bestellung
Die Rechtlichen Informationen zur Bestellung findest du hier >
PREIS: 29,95 Euro inkl. MwSt.​
Die Auskunftei speichert jede menge von Daten, müssen aber auch Auskünfte erteilen. Die Verordnung Art. 15 der DS-GVO besagt, dass Sie den Anspruch auf Auskunft haben & Sie zugriff auf sämtliche über Sie gespeicherten Daten haben. Allerdings müssen Sie diese Selbstauskunft persönlich anfordern, was von Firmen oft als Gelegenheit verstanden wird, Sie von anderen teuren Produkten zu überzeugen. Wenn Sie nicht Gefahr laufen möchten, unbewusst ein teures Abo abzuschließen, dann erteilen Sie uns einen Auftrag für eine Selbstauskunft.
Wenn Sie nur eine Datenkopie möchten, können Sie diese kostenlos hier beantragen:https://www.meineschufa.de/de/datenkopie
Dienstleistungsbeschreibung: Auskunftsersuchen an die SCHUFA Holding AG
Wir, die Digicart GmbH, sind ein eigenständiges Unternehmen und stehen in keinerlei Verbindung zur SCHUFA Holding AG.
Unser Unternehmen bietet einen komfortablen Antragsservice an, bei dem wir im Namen unserer Kunden ein Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 DSGVO erstellen und elektronisch an die SCHUFA übermitteln. Zusätzlich wird im Rahmen des Antrags ein allgemeiner Hinweis auf die Löschung veralteter oder nicht mehr erforderlicher negativer Einträge gemäß Art. 17 DSGVO übermittelt. Eine Einzelfallprüfung erfolgt hierbei nicht; über eine tatsächliche Löschung entscheidet ausschließlich die SCHUFA.
Ablauf unserer Dienstleistung
Der Kunde übermittelt uns seine Daten über das bereitgestellte Onlineformular. Nach Absenden des Formulars erhalten wir den Auftrag und bestätigen diesen per E-Mail. Unsere Software trägt die übermittelten Kundendaten automatisch in das Auskunftsersuchen ein und übermittelt dieses elektronisch an die SCHUFA Holding AG – stets im Namen des Kunden.
Für jedes übermittelte Auskunftsersuchen erhalten wir automatisch eine Eingangsbestätigung seitens der SCHUFA, sodass wir die ordnungsgemäße Übermittlung eindeutig nachweisen und dem Kunden zuordnen können.
Mit der Übermittlung des Auskunfts- und Löschhinweises ist unsere Dienstleistung vollständig erbracht.
Für diesen Service entstehen einmalige Kosten in Höhe von 29,95 € inkl. MwSt. – bequem zahlbar auf Rechnung.
Bearbeitungsdauer
Die SCHUFA hat gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO bis zu 30 Tage Zeit, um das Auskunftsersuchen zu bearbeiten und die Datenkopie an den Kunden zu senden. Erfahrungsgemäß erfolgt die Bearbeitung zuverlässig und fristgerecht.
Datensicherheit:
Die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform. Wir arbeiten mit einem TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten zusammen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.
Transparente Nachverfolgung:
Durch die automatisierte Zuordnung der Eingangsbestätigungen stellen wir sicher, dass Ihr Auskunftsersuchen bei der SCHUFA eingegangen ist.
Zusätzliches Workbook:
Nach Auftragserteilung erhalten Sie ein digitales Workbook, das Ihnen erklärt,
– wie Sie Ihre SCHUFA-Auskunft richtig lesen,
– wie Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge erkennen,
– und wie Sie zusätzliche Löschungs- oder Berichtigungsanträge selbst durchführen können.
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Was steht in der Auskunftei-Auskunft?
In der Datenbank der Auskunftei befinden sich unter anderem Angaben zu Ratenkrediten, Girokonten oder Mobilfunkverträgen. Die Auskunftei speichert auch „Daten zu nicht vertragsgemäßem Verhalten“. Das bedeutet: Kündigt die Bank einem Kunden den Ratenkredit, weil er in Zahlungsverzug geraten ist, meldet sie dies der Auskunftei. Der genaue Inhalt der Bonitätsunterlagen variiert in Abhängigkeit vom Adressaten. Immer enthalten sind Name, aktuelle Anschrift sowie frühere Adressen und Geburtsdatum bzw. -ort. Auch alle laufenden Verträge, die der Auskunftei gemeldet wurden, sind darin aufgeführt. Sogenannten A-Vertragspartnern der Schufa wird fast alles mitgeteilt, was in der Selbstauskunft steht – außer, bei welchem Geldinstitut ein Konto eingerichtet ist und wie die Kontonummer lautet.
Was ist die Schufa?
Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei, speichert Daten von Verbrauchern zu Verträgen aus dem Handels-, Telekommunikations- und Finanzbereich. Vollständige Einsicht in diese Daten erhält lediglich der betroffene Verbraucher selbst. Vermieter und Vertragspartner der Schufa können die Daten nur teilweise abrufen. Die Informationen, die in der Schufa-Auskunftenthalten sind, sind öffentlichen Verzeichnissen entnommen oder stammen von Vertragspartnern wie Banken, Sparkassen oder Handels- und Telekommunikationsunternehmen.
Ist die Schufa eine Behörde?
Nein! Auch wenn man das manchmal glauben könnte, weil Banken und Geschäftspartner so großen Wert auf eine Auskunft von ihr legen. Die Schufa ist eine private Organisation, die Daten über die finanziellen Verhältnisse der Bundesbürger sammelt und sie Banken oder Unternehmen zur Verfügung stellt. An ihr sind Sparkassen, Banken und Telekommunikationsunternehmen beteiligt.
Wer sind wir?
Wir von der Digicart GmbH, sind ein deutsches eingetragenes Unternehmen, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, Prozesse und Kundenerlebnisse zu digitalisieren. Gemeinsam mit unserem TÜV zertifizierten Datenschutzbeauftragten, haben wir diesen Prozess digitalisiert und so optimiert, dass Sie nur noch unser Formular ausfüllen müssen, ohne mehr Daten anzugeben als nötig. Wir sind kein Partner der Schufa oder anderer Auskunfteien.
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Kann man eine Schufa Selbstauskunft nur einmal im Jahr beantragen?
Nein! Das war einmal. Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten von europäischen natürlichen Personen speichert, muss darüber Auskunft geben. Und das ganze ist nicht reduziert auf nur ein einziges mal im Jahr. Der sogenannte Game-Changer ist die DSGVO.
Seit Einführung der DSGVO, sind quasi alle Unternehmen dazu verpflichtet Auskunft zu erteilen. Auch die Schufa Holding AG, deren eigentliches Geschäftsmodel ist, Daten zu sammeln, zu speichern und anschließend kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Daher kann man davon ausgehen, dass die Schufa Holding AG nicht sonderlich darüber begeistert ist, diese Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Laut DSGVO kann ein Auskunftsersuchen nur zurückgewiesen werden, wenn bereits eine Auskunft erteilt wurde und sich keine Veränderungen ergeben haben.
Da jedoch, bei der Schufa Holding AG, erfahrungsgemäß, regelmäßig und massenhaft Daten gespeichert werden und der sogenannte Schufa Score, quartalsweise berechnet wird, kann man davon ausgehen, mindestens 4 Auskünfte im Jahr zu erhalten. Erfahrungsgemäß, kommt die Schufa jedoch jedem Auskunftsersuchen nach, ungeachtet wie oft man diese im Jahr beantragt.
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Es kommt immer wieder vor, dass man bei der Auskunftsbeantragung andere Daten angibt, als die Schufa Holding AG speichert, weil man Beispielswiese vor kurzem umgezogen ist, oder man die Auskunft zu einer anderen Adresse geliefert haben möchte. Dann fordert die Schufa die betroffenen Personen auf, sich zu verifizieren, durch z.b. eine Ausweiskopie, aus der hervorgeht, dass man die Person ist, die diesen Antrag stellt.
Nun gibt es geteilte Meinungen zum Thema ausschließlicher Post Versand, durch die Schufa Holding AG und ausschließlicher Versand an die gespeicherte Adresse. Uns ist leider nicht bekannt, ob überhaupt jemals jemand seine Auskunft auch ohne postalischen Versand erhalten hat. Die DSGVO schreibt jedoch vor, man müsse die Auskunft auch digital zur verfügung stellen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, man würde sich verifizieren und man erhält diese per Email. Die Schufa interpretiert es jedoch etwas anders. Man bekommt die Selbstauskunft per post und kann diese dann, nach erhalt, online unter https://www.elektronische-datenkopie.de downloaden. Auch der ausschließliche Versand, an die von der Schufa gespeicherten Person ist umstritten. Es gibt Anwälte, die der Meinung sind, die Schufa darf nicht einfach auswählen, an wen sie, wie die Auskunft erteilt, sondern muss sich dem Willen der anfragenden natürlichen Person beugen. Dieses gebietet ein hoher selbstbestimmter Datenschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.
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Wir finden dieses Vorgehen jedoch soweit in Ordnung, wenn man bedenkt welche sensiblen Daten dort gespeichert werden. Wenn Sie also eine Selbstauskunft beantragen möchten, können Sie dies selbst übernehmen oder Sie nutzen unsere Dienstleistung.
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Disclaimer
*Preis (exkl. USt.): 25,17 €
(19%) USt.: 4,78 €
Gesamtbetrag: 29,95 € inkl. MwSt.
Bei der hier angebotene Auskunft, handelt es sich um die Selbstauskunft / Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO. Diese kann direkt bei der Schufa Holding AG kostenlos beantragt werden. Nach Angaben der Schufa Holding AG, ist diese nicht für zB. Arbeitgeber oder Vermieter geeignet, da diese mehr Daten preis gibt als nötig. Erkundigen Sie sich daher vorher, welche Auskunft Sie wirklich benötigen. Diese Auskunft ist nur für Sie gedacht. Wir selbst sind keine Auskunftei, arbeiten auch nicht mit dieser zusammen, sondern sind lediglich ein online Dienstleister, der Ihnen die Arbeit abnimmt. Um Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir hiermit explizit darauf hin, dass wir nicht in Verbindung mit der Schufa Holding AG stehen.
**Sie können die Auskunft online, nach erhalt per Post, von der Schufa Holding AG über die Webseite https://www.elektronische-datenkopie.de herunterladen. Der Versand wird unverzüglich veranlasst und kann bis Max. 30 Tage dauern, sollte die Auskunft, in der Zeit nicht bei Ihnen eingegangen sein, kontaktieren sie uns einfach.
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